AGB


1. Anmeldung

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung
persönlich, schriftlich, per Internet oder telefonisch vornehmen. Durch Ihre Anmeldung
erkennen die Teilnehmer/-innen die Geschäftsbedingungen der Freien Kunstakademie
Leipzig an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.
Für TeilnehmerIinnen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Einwilligung der/des
Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Persönliche
Anmeldungen werden vor Kursbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Die TeilnehmerInnen
gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine
Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw.
Ortsänderungen notwendig sind.

Firmenanmeldungen sind nur auf rechtsverbindlichem Geschäftsbrief und unter schriftlicher
Erklärung der Kostenübernahme möglich.


2. Allgemeine Grundsätze der Entgelterhebung

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Freien Kunstakademie Leipzig werden Entgelte
entsprechend der „Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Freien Kunstakademie
Leipzig“, erhoben. Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung auf eine Unterrichtseinheit
von 45 Minuten. Für erhöhte Aufwendungen bzw. Einzelkosten wie Miete, Raumausstattung,
Technik, Lehr- und Lernmittel, Honorare, Reisekosten, Imbiss usw. und in Abhängigkeit von
der Teilnehmerzahl kann das Entgelt kostendeckend festgesetzt werden. Anfallende
Materialkosten können auch separat erhoben werden.


3. Fälligkeit und Bezahlung der Entgelte

Die Entgelte werden mit Veranstaltungsbeginn fällig. Als Zahlungsarten werden
Rechnung/Überweisung sowie Lastschrift nach vorheriger Mandatserteilung akzeptiert.
Barzahlung ist nur an der Kasse der Freien Kunstakademie Leipzig bis zum Kursbeginn
möglich. Rechnungslegungen und Abbuchungen erfolgen nach Kursbeginn.

Für das Lastschriftverfahren ist die rechtzeitige Mandatserteilung an die Freie
Kunstakademie Leipzig erforderlich, ansonsten wird durch die Freien Kunstakademie
Leipzig eine Rechnungslegung vorgenommen.

Firmen und Institutionen erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen
ab Rechnungsdatum.


4. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten, Fristen und Gutschein

a) Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt
(z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitergehende Ansprüche an die Freie Kunstakademie
Leipzig sind ausgeschlossen.

b) Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Innerhalb
von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen.
Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns ist das volle Entgelt zu zahlen. Bei Krankheit oder Unfall
werden 40% Stornokosten erhoben und es ist ein Amtlicher Nachweis erforderlich (z.B.
Krankenschein oder Arbeitsunfähigkeitbescheinigung).

Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich gegenüber
der Hauptgeschäftsstelle der Freien Kunstakademie Leipzig zu erklären. Ein Fernbleiben
von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt.
Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der Freien Kunstakademie
maßgeblich.

c) Für vierteljährliche Kurse gilt: Bei Rücktritt innerhalb von einem Monat vor
Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten erhoben. Der Rücktritt von einem laufenden
vierteljährlichen Kurs ist nur mit Wirkung zum Ende möglich.

d) In einigen Veranstaltungen ist die Erstattung der Kosten für Ausgabematerialien
erforderlich. Gegebenenfalls ergehen Hinweise dazu durch den/die Kursleiter/-in.

e) Ein ausgestellter Gutschein der Freien Kunstakademie Leipzig ist nicht übertragbar
und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Er ist ab Ausstellungsdatum ein halbes Jahr gültig.


5. Bescheinigungen und Nachweise

Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate für Kurse, in denen diese nicht Bestandteil
des Kursentgeltes sind, können auf Wunsch ausgestellt werden. Die zu entrichtenden
Verwaltungsgebühren bemessen sich in der Höhe nach § 6 des Verwaltungskostengesetzes
für den Freistaat Sachsen. Dies gilt auch für besondere Leistungen wie Prüfungen,
Einstufungstests und Archivauskünfte.


6. Allgemeine Bestimmungen

Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Weiterbildungsveranstaltungen,
deren Einzelkosten verursachungsgerecht abgerechnet werden, wie Firmenkurse, Projekte
und Maßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.


7. Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn

Nach Absprache ist ein verspäteter Einstieg in eine Veranstaltung möglich. Ist dabei
bereits die Hälfte der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt, so ermäßigt sich das
Teilnehmerentgelt um 50 Prozent.


8. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen

Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine festgelegte Teilnehmerzahl.
Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte
unterschritten werden. In diesem Fall bietet die Freie Kunstakademie den angemeldeten
TeilnehmerInnen den Kurs zu veränderten Bedingungen an. Eine rechtliche Verpflichtung
hierzu besteht nicht. Die Freie Kunstakademie behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs
die Höchstzahl der TeilnehmerInnen an Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an
Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig
gemacht werden.


9. Abweichungen von ausgeschriebenen Veranstaltungsdaten

Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den TeilnehmerInnen nachgeholt.
Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die
TeilnehmerInnen informiert. Die Freie Kunstakademie behält sich vor, statt der angekündigten
KursleiterInnen andere gleich qualifizierte KursleiterInnen einzusetzen.


10. Haftung bei auftretenden Schäden

Die Freie Kunstakademie Leipzig übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen,
Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie übernimmt auch
keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen,
Kleidung und Unterrichtsmaterialien der TeilnehmerInnen.
Die TeilnehmerInnen haften für die infolge ihres Verhaltens der Freien Kunstakademie
zugefügten Schäden.


11. Hausordnung

Die Freie Kunstakademie Leipzig hat eine Hausordnung in der Gießerstr. 75 ausliegen.
Die Hausordnung ist zu beachten und sie wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben.
Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Freien Kunstakademie Leipzig ist
nicht gestattet.


12. Datenschutz

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der KursteilnehmerInnen werden elektronisch
gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für
Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Freien Kunstakademie Leipzig gemäß den
Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte
erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die KursteilnehmerInnen ihr Einverständnis
zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Die Verwendung von Daten der
KursteilnehmerInnen für Werbemaßnahmen der Volkshochschule Leipzig bedarf einer
gesonderten Zustimmungserklärung.


13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Leipzig.