AGB 1. Anmeldung Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Sie können die Anmeldung persönlich, schriftlich, per Internet oder telefonisch vornehmen. Durch Ihre Anmeldung erkennen die Teilnehmer/-innen die Geschäftsbedingungen der Freien Kunstakademie Leipzig an. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes. Für TeilnehmerIinnen unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Einwilligung der/des Sorgeberechtigten (gesetzliche Vertreter) erforderlich. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Persönliche Anmeldungen werden vor Kursbeginn grundsätzlich nicht bestätigt. Die TeilnehmerInnen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind. Firmenanmeldungen sind nur auf rechtsverbindlichem Geschäftsbrief und unter schriftlicher Erklärung der Kostenübernahme möglich. 2. Allgemeine Grundsätze der Entgelterhebung Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Freien Kunstakademie Leipzig werden Entgelte entsprechend der „Entgeltordnung für die Teilnehmerentgelte der Freien Kunstakademie Leipzig“, erhoben. Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung auf eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Für erhöhte Aufwendungen bzw. Einzelkosten wie Miete, Raumausstattung, Technik, Lehr- und Lernmittel, Honorare, Reisekosten, Imbiss usw. und in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl kann das Entgelt kostendeckend festgesetzt werden. Anfallende Materialkosten können auch separat erhoben werden. 3. Fälligkeit und Bezahlung der Entgelte Die Entgelte werden mit Veranstaltungsbeginn fällig. Als Zahlungsarten werden Rechnung/Überweisung sowie Lastschrift nach vorheriger Mandatserteilung akzeptiert. Barzahlung ist nur an der Kasse der Freien Kunstakademie Leipzig bis zum Kursbeginn möglich. Rechnungslegungen und Abbuchungen erfolgen nach Kursbeginn. Für das Lastschriftverfahren ist die rechtzeitige Mandatserteilung an die Freie Kunstakademie Leipzig erforderlich, ansonsten wird durch die Freien Kunstakademie Leipzig eine Rechnungslegung vorgenommen. Firmen und Institutionen erhalten eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. 4. Rücktritt, Erstattung, zusätzliche Kosten, Fristen und Gutschein a) Bereits gezahltes Entgelt wird erstattet, wenn eine Veranstaltung nicht zustande kommt (z. B. wegen zu geringer Beteiligung). Weitergehende Ansprüche an die Freie Kunstakademie Leipzig sind ausgeschlossen. b) Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Innerhalb von 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Kursentgeltes als Stornokosten zu zahlen. Bei Rücktritt ab Tag des Kursbeginns ist das volle Entgelt zu zahlen. Bei Krankheit oder Unfall werden 40% Stornokosten erhoben und es ist ein Amtlicher Nachweis erforderlich (z.B. Krankenschein oder Arbeitsunfähigkeitbescheinigung). Rücktritte gemäß den oben genannten Bedingungen sind in jedem Falle schriftlich gegenüber der Hauptgeschäftsstelle der Freien Kunstakademie Leipzig zu erklären. Ein Fernbleiben von der Veranstaltung oder eine mündliche Benachrichtigung gelten nicht als Rücktritt. Für die Bemessung der Fristen ist das Datum des Eingangs bei der Freien Kunstakademie maßgeblich. c) Für vierteljährliche Kurse gilt: Bei Rücktritt innerhalb von einem Monat vor Veranstaltungsbeginn werden Stornokosten erhoben. Der Rücktritt von einem laufenden vierteljährlichen Kurs ist nur mit Wirkung zum Ende möglich. d) In einigen Veranstaltungen ist die Erstattung der Kosten für Ausgabematerialien erforderlich. Gegebenenfalls ergehen Hinweise dazu durch den/die Kursleiter/-in. e) Ein ausgestellter Gutschein der Freien Kunstakademie Leipzig ist nicht übertragbar und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Er ist ab Ausstellungsdatum ein halbes Jahr gültig. 5. Bescheinigungen und Nachweise Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate für Kurse, in denen diese nicht Bestandteil des Kursentgeltes sind, können auf Wunsch ausgestellt werden. Die zu entrichtenden Verwaltungsgebühren bemessen sich in der Höhe nach § 6 des Verwaltungskostengesetzes für den Freistaat Sachsen. Dies gilt auch für besondere Leistungen wie Prüfungen, Einstufungstests und Archivauskünfte. 6. Allgemeine Bestimmungen Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung auf Weiterbildungsveranstaltungen, deren Einzelkosten verursachungsgerecht abgerechnet werden, wie Firmenkurse, Projekte und Maßnahmen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. 7. Teilnahme nach Veranstaltungsbeginn Nach Absprache ist ein verspäteter Einstieg in eine Veranstaltung möglich. Ist dabei bereits die Hälfte der vorgesehenen Unterrichtsstunden erteilt, so ermäßigt sich das Teilnehmerentgelt um 50 Prozent. 8. Teilnehmerzahl und -voraussetzungen Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine festgelegte Teilnehmerzahl. Diese kann unter Berücksichtigung inhaltlicher und organisatorischer Gesichtspunkte unterschritten werden. In diesem Fall bietet die Freie Kunstakademie den angemeldeten TeilnehmerInnen den Kurs zu veränderten Bedingungen an. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Freie Kunstakademie behält sich vor, im Interesse des Lernerfolgs die Höchstzahl der TeilnehmerInnen an Veranstaltungen festzulegen. Die Teilnahme an Veranstaltungen kann von bestimmten Vorkenntnissen oder Voraussetzungen abhängig gemacht werden. 9. Abweichungen von ausgeschriebenen Veranstaltungsdaten Ausgefallene Unterrichtsstunden werden in Absprache mit den TeilnehmerInnen nachgeholt. Aus organisatorischen Gründen sind Termin- und Ortsänderungen möglich. Darüber werden die TeilnehmerInnen informiert. Die Freie Kunstakademie behält sich vor, statt der angekündigten KursleiterInnen andere gleich qualifizierte KursleiterInnen einzusetzen. 10. Haftung bei auftretenden Schäden Die Freie Kunstakademie Leipzig übernimmt grundsätzlich keine Haftung bei Beschädigungen, Unglücksfällen, Verlust, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Sie übernimmt auch keine Haftung für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl an persönlichen Gegenständen, Kleidung und Unterrichtsmaterialien der TeilnehmerInnen. Die TeilnehmerInnen haften für die infolge ihres Verhaltens der Freien Kunstakademie zugefügten Schäden. 11. Hausordnung Die Freie Kunstakademie Leipzig hat eine Hausordnung in der Gießerstr. 75 ausliegen. Die Hausordnung ist zu beachten und sie wird zu Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen der Freien Kunstakademie Leipzig ist nicht gestattet. 12. Datenschutz Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der KursteilnehmerInnen werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Freien Kunstakademie Leipzig gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die KursteilnehmerInnen ihr Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten. Die Verwendung von Daten der KursteilnehmerInnen für Werbemaßnahmen der Volkshochschule Leipzig bedarf einer gesonderten Zustimmungserklärung. 13. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Leipzig. |
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